Fachberatung- und Fachaufsicht Kindertagespflege - Beratung und Information
Kindertagespflegepersonen und Eltern haben nach Paragraf 23 und 43 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ein Recht auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Die Fachberatung Kindertagespflege berät in pädagogischen und psychologischen Fragen im Rahmen der Kinderbetreuung.
Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson erfolgt nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) im Umfang von insgesamt 300 Unterrichtseinheiten. Die Kosten des Kurses werden vom Schwalm-Eder-Kreis übernommen.
Die Fachberatung organisiert gemeinsam mit dem Bildungsträger der Volkshochschule Schwalm-Eder die Teilnehmeraquise, führt regelmäßig Informationsveranstaltungen über die Kindertagespflege durch.
Zudem unterstützt und begleitet die Fachberatung Kindertagespflege die Kursteilnehmenden während der Qualifizierung und berät zu ökonomischen und administrativen Fragen zur Gründung einer Kindertagespflege. Sie ist für die Eignungsfeststellung sowie die Eignungsprüfung der Räumlichkeiten zuständig und erteilt bei persönlicher, fachlicher und räumlicher Eignung die Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege.
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