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Kfz-Zulassung: Neufahrzeug aus einem EU-Land

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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben, brauchen Sie in der Regel eine Zulassung, um es im deutschen Straßenverkehr nutzen zu dürfen. 
Als Neufahrzeuge gelten Fahrzeuge, die
  • noch nie innerhalb Deutschlands oder im Ausland zugelassen worden sind.
Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, die
  • in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bereits zugelassen waren und damit mindestens eine Vorbesitzerin oder einen Vorbesitzer hatten.
Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Mit der Zulassung dürfen Sie mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen und das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abstellen.
Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld. Sie haben die Möglichkeit, ein Kennzeichen Ihrer Wahl für das Fahrzeug reservieren zu lassen, wenn dieses frei und verfügbar ist.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Fritzlar
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Melsungen
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Fritzlar
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Melsungen
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain
Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 8 Absatz 2 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
  • §§ 3, 6 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
  • §§ 21, 29 und 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • § 13 Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung - EG-FGV)
  • Gebührennummer 221 in der Anlage zu § 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
Um die Zulassung beantragen zu können, benötigen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie:
  • ausgefüllter Zulassungsantrag
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) als Nachweis der Versicherung, dass das Fahrzeug haftpflichtversichert ist
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Bei Fahrzeugen, die weder im In- noch Ausland zugelassen worden sind oder die im Ausland für weniger als 6 Monate oder eine Laufleistung unter 5000 km zugelassen waren:
    • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs (Vordruck erhältlich in der Zulassungsbehörde)
  • Bei bereits im Ausland zugelassenen Fahrzeugen:
    • ausländische Zulassungsbescheinigung
    • ausländisches Kennzeichen
  • Sie erhalten das Kennzeichen in der Regel zurück, um ihr Fahrzeug gegebenenfalls im Herkunftsland abzumelden.
  • COC-Papier (Certificate of Conformity; EG-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • alternativ: ausländischer Prüfbericht in deutscher Sprache, der den EU-Vorgaben entspricht
  • Nachweis, wann das Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat oder in Island, Liechtenstein oder Norwegen erstmals in Betrieb gesetzt worden ist
Wenn Unternehmen die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:
  • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten
Wenn Vereine die Zulassung beantragen, benötigen sie zusätzlich:
  • Auszug aus dem Vereinsregister sowie Personaldokumente der Vertretungsberechtigten
Wenn eine andere Person die Beantragung der Zulassung für Sie übernimmt, benötigt sie zusätzlich:
  • formlose schriftliche Vollmacht, einschließlich Personaldokumente der vollmachtgebenden sowie der bevollmächtigten Person
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
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05681/775-3079
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Silke Asbrand
05681/775-3080
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Birgit Möller
05681/775-3074
Nachricht senden
Jutta Witzel
05681/775-3082
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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
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gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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