Denkmalschutz - Beratung und Information
Leistungsbeschreibung
Beratung von Eigentümern, Architekten und Handwerkern für Sanierungs- und/oder andere Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden und/oder deren Umgebung.
Zuständig für die Durchführung der denkmalrechtlichen Genehmigungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Genehmigungspflichtig sind alle Maßnahmen, die die Substanz des Denkmals oder das Erscheinungsbild verändern. Sie informiert über das Genehmigungsverfahren und über mögliche finanzielle Förderungen.
Die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde:
- Beratende Unterstützung bei denkmalgerechten Instandsetzungen, Sanierungen und
- Umbauten
- Erarbeitung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen und Stellungnahmen in Abstimmung mit der Fachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege Hessen) nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz
- Vertretung denkmalschutzrechtlicher Belange im Bauleitplanverfahren
- Geschäftsstelle des Denkmalbeirats
- Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren
Rechtsgrundlage
Hessische Denkmalschutzgesetz (HDSchG) Fassung vom 28. November 2016
Zuständigkeiten
Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen:
Bad Zwesten, Borken (Hessen), Edermünde, Gilserberg, Guxhagen, Jesberg, Körle, Malsfeld, Melsungen, Neuental, Niedenstein, Schwalmstadt, Wabern:
Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Homberg (Efze), Knüllwald, Morschen, Spangenberg:
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