60 - Bauen und Umwelt
Der Fachbereich 60 Bauen und Umwelt setzt sich aus folgenden Arbeitsgruppen zusammen:
- 60.0 - Fachbereichsleitung
- 60.1 - Zentrale Dienste
- 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
- 60.3 - Umwelt
Der Fachbereich 60 umfasst drei Behörden auf der unteren Verwaltungsebene.
Es handelt sich um die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie die Untere Wasserbehörde.
Diese vier Behörden bilden gleichzeitig entsprechende Arbeitsgruppen innerhalb des Fachbereichs.
Hinzu kommt die Arbeitsgruppe „Zentrale Dienste“, welche gruppenübergreifend arbeitet.
Aufgabenschwerpunkte im Fachbereich sind u.a. die Durchführung von Genehmigungs- und Beteiligungsverfahren im jeweiligen Fachgebiet sowie die Beratung von Verfahrensbeteiligten.
Die Aufgabenerfüllung, die sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz und dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz ergeben, obliegt dem Kreisausschuss als Ganzes. Neben den Arbeitsgruppen des Fachbereichs 60 ist deshalb der Fachbereich 83 ebenfalls involviert.
Der Aufgabenbereich der Unteren Bodenschutzbehörde wird vom Fachbereich 60 koordiniert.
Dazu gehört insbesondere die Regelung der diesbezüglichen Belange im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren (Umgang mit Bodenmaterial während einer Baumaßnahme, Bodenauffüllungen, überschüssigen Boden einer Verwertung zuzuführen, Einbau von Recyclingbaustoffen).
Auch bei naturschutz- und wasserrechtlichen Verfahren sowie bei landwirtschaftlichen Bodenverbesserungsmaßnahmen müssen bodenschutzrechtliche Belange berücksichtigt werden.
Formulare aus dem Fachbereich Bauen und Umwelt finden sie hier.