Patientenfürsprecher im Schwalm-Eder-Kreis
Das Aufgabenspektrum eines Patientenfürsprechers ergibt sich aus Paragraph 7 Absatz 3 des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 (HKHG 2011). Danach prüft die Patientenfürsprecherin oder der Patientenfürsprecher Anregungen und Beschwerden der Patientinnen und Patienten und vertritt deren Anliegen. Sie oder er kann sich mit Einverständnis der betroffenen Patientin oder des betroffenen Patienten jederzeit und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden. Die Patientenfürsprecherin oder der Patientenfürsprecher hat alle Sachverhalte, die ihr oder ihm in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Sie oder er legt dem Kreistag jährlich einen Bericht vor. Der Bericht ist außerdem dem betroffenen Krankenhausträger und dem für das Gesundheitswesen zuständigen Ministerium zuzuleiten.
Im Bereich des Schwalm-Eder-Kreises wird diese Aufgabe aktuell für das Asklepios-Klinikum in Schwalmstadt-Ziegenhain, das Hospital „Zum Heiligen Geist“ in Fritzlar sowie die Hardtwaldklinik I in Bad Zwesten wahrgenommen.
Die aktuellen Patientenfürsprecher sind:
Hospital zum Heiligen Geist, Fritzlar
- Frau Anna-Maria Lambert
Hardtwaldklinik 1, Bad Zwesten
- Herr Michael Köhler
Asklepios Klinik Schwalmstadt
- Herr Lothar Vestweber
Die Kontaktdaten und Besuchszeiten der einzelnen Patientenfürsprecher sind bitte in der jeweiligen Klinik zu erfragen.