Verbraucherinformationsgesetz
Ihr Anspruch auf Erhalt von Informationen umfasst dabei Daten über:
- Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts;
- Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten für Verbraucher ausgehen;
- Zusammensetzung von Erzeugnissen, ihre Beschaffenheit, die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften einschließlich ihres Zusammenwirkens und ihrer Einwirkung auf den Körper, auch unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung,
- Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten;
- zugelassene Abweichungen von den Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts über die in unter 3 und 4 genannten Merkmale oder Tätigkeiten,
- Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren;
- Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Verbraucherschutz sowie Statistiken über abschließend aufgeführte festgestellte Verstöße.
- Aktuelle Warnungen und Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) "www.lebensmittelwarnung.de".
- Eine Liste (wöchentlich) der in Deutschland gefundenen gefährlichen Verbraucherprodukte finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
- Ebenso können Sie nach Produkten suchen, die von Behörden beanstandet wurden. Diese finden Sie auf der Homepage des ICSMS ( internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products ) bei Verbraucher > Produktsuche .
- Informationen über Grenzwert-, Höchstgehalts- oder Höchstmengenüberschreitungen und Informationen über bestimmte Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs, die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, finden Sie im VerbraucherFenster Hessen unter Verbraucherinformation Hessen nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Sofern der Antrag nicht kostenfrei bearbeitet wird, ist der Antragsteller über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab zu informieren und auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag zurücknehmen oder einschränken zu können.