Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen
Es gibt sie in folgenden Formen:
- ambulant
- als Tageseinrichtungen für Kinder oder andere teilstationäre Einrichtungen
- durch geeignete Pflegepersonen
- in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen
- körperlich nicht begründbare Psychosen
-
seelische Störungen als Folge von
- Krankheiten oder Verletzungen des Gehirns
- Anfallsleiden oder
- von anderen Krankheiten oder körperlichen Beeinträchtigungen
- Suchtkrankheiten
- Neurosen
- Persönlichkeitsstörungen
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Die Sorgeberechtigten müssen sich möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen.