Ehrenbrief des Landes Hessen
Darüber hinaus kann der Hessische Ministerpräsident in eigener Zuständigkeit besondere Persönlichkeiten mit dem Landesehrenbrief auszeichnen.
Jährlich werden in Hessen zwischen 1000 und 1500 Ehrenbriefe verliehen. Die Auszeichnung mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen setzt eine mindestens 12-jährige aktive ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen (siehe Hinweise) oder in vergleichbarer Weise voraus. Die oder der Vorgeschlagene müssen der Auszeichnung würdig sein. Da es sich um eine staatliche Ehrung handelt, besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung.
Der Antrag auf Verleihung des Ehrenbriefes des Landes Hessen für Vorgeschlagene mit Wohnsitz im Schwalm-Eder-Kreis ist vollständig ausgefüllt an folgende Stelle zu richten:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Fachbereich 30
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
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Es besteht, wie bei allen Auszeichnungen kein „Rechtsanspruch“ darauf.
- Vorname und Familienname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang ehrenamtlichen Tätigkeit
- gegebenenfalls Referenzpersonen, Vereine oder Organisationen, die zum Engagement des Vorgeschlagenen Stellung nehmen können