Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes Beurkundung
Leistungsbeschreibung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Wenn Sie ein Ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenes Kind annehmen wollen, müssen Sie dies mit einer Erklärung gegenüber dem Jugendamt öffentlich beurkunden lassen.
Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Adoptionsbewerber die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes vom Zeitpunkt der Einreise des Kindes an für die Dauer von sechs Jahren zu tragen. Bei einer Inobhutnahme des Kindes sind die Adoptionsbewerber verpflichtet die öffentlichen Mittel zu erstatten. Dies umfasst sämtliche öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt, einschließlich der Unterbringung, der Ausbildung, der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Kindes beruhen. Die Verpflichtung endet, wenn die Adoption mit der Annahme des Kindes abgeschlossen ist.
Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Adoptionsbewerber die Kosten für den Lebensunterhalt des Kindes vom Zeitpunkt der Einreise des Kindes an für die Dauer von sechs Jahren zu tragen. Bei einer Inobhutnahme des Kindes sind die Adoptionsbewerber verpflichtet die öffentlichen Mittel zu erstatten. Dies umfasst sämtliche öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt, einschließlich der Unterbringung, der Ausbildung, der Versorgung im Krankheits- und Pflegefall, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Kindes beruhen. Die Verpflichtung endet, wenn die Adoption mit der Annahme des Kindes abgeschlossen ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Keine
Was sollte ich noch wissen?
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Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
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Keine
Anträge / Formulare
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- Formulare: keine
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Rechtsgrundlage
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weiterführende Links
Was muss ich mitbringen?
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- Personalausweis oder Reisepass