83.3 - Hoheitsaufgaben
Aufgaben der Arbeitsgruppe Hoheitsaufgaben:
- Düngemittelverkehrskontrollen und Pflanzenschutzkontrollen
- Fachrechtskontrollen nach Düngeverordnung
- Konditionalität
- Hoheitliche Forstliche Aufgaben; Genehmigungen für Waldrodungen und Waldneuanlagen
- Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Überwachung der Klärschlammausbringung
- Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtgesetz
- Aufgaben als Siedlungsbehörde nach dem Reichsiedlungsgesetz
Gute landwirtschaftliche Praxis (GLP)
- Nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource.
- Gewöhnliche Standards der Bewirtschaftung, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in der Region anwenden würde.
- Grundlage einer ökonomisch effizienten Produktion von qualitativ hochwertigen sowie sicheren Lebensmitteln, bei gleichzeitiger Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte der landwirtschaftlichen Produktion
- Basis der GLP sind nationales und internationales Fachrecht, zum Beispiel Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Tierschutzgesetz, EU-Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit- und Tierschutz (Cross Compliance), Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
Konditionalität
Verknüpfung der Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit von Mensch und Tier, Tierkennzeichnung, Tierschutz
Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand:
- Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
- Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
- Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
- Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
- Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
Grundanforderungen an die Betriebsführung:
- Regelungen für den Bereich Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
- Regelungen der Nitratrichtlinie
- Regelung zur Tierkennzeichnung und -registrierung
- Regelungen zum Pflanzenschutz
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
- Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.