83.3 - Hoheitsaufgaben
Aufgaben der Arbeitsgruppe Hoheitsaufgaben:
- Düngemittelverkehrskontrollen und Pflanzenschutzkontrollen
- Fachrechtskontrollen nach Düngeverordnung
- Cross-Compliance
- Hoheitliche Forstliche Aufgaben; Genehmigungen für Waldrodungen und Waldneuanlagen
- Einzelbetriebliche Förderung nach dem Agrarinvestitionsprogramm
- Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Überwachung der Klärschlammausbringung
- Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtgesetz
- Aufgaben als Siedlungsbehörde nach dem Reichsiedlungsgesetz
Gute landwirtschaftliche Praxis (GLP)
- Nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource.
- Gewöhnliche Standards der Bewirtschaftung, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in der Region anwenden würde.
- Grundlage einer ökonomisch effizienten Produktion von qualitativ hochwertigen sowie sicheren Lebensmitteln, bei gleichzeitiger Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte der landwirtschaftlichen Produktion
- Basis der GLP sind nationales und internationales Fachrecht, zum Beispiel Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Tierschutzgesetz, EU-Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit- und Tierschutz (Cross Compliance), Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
Cross Compliance (CC)
Verknüpfung der Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit von Mensch und Tier, Tierkennzeichnung, Tierschutz
Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand:
- Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
- Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
- Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
- Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
- Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
Grundanforderungen an die Betriebsführung:
- Regelungen für den Bereich Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
- Regelungen der Nitratrichtlinie
- Regelung zur Tierkennzeichnung und -registrierung
- Regelungen zum Pflanzenschutz
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
- Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
16:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
13:00
Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Anschrift:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 83.3 - Hoheitsaufgaben
Straße:
Schladenweg 39
PLZ/Ort:
34560
Fritzlar