Düngemittelverkehrskontrolle - Beratung und Information
Das Düngegesetz sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen regeln die Anwendungen und das Inverkehrbringen von Düngemitteln.
Laut Düngegesetz dürfen Düngemittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. Die Düngung muss nach Art, Menge und Zeit auf den Bedarf der Pflanze und des Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanz sowie den Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet sein. Entsprechende Anwendungskriterien werden in der Düngeverordnung (Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Düngen) konkretisiert.
Die Düngemittelverordnung definiert die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) überwacht.
Mit der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern (Verbringungsverordnung) werden die beim Handel mit Wirtschaftsdüngern auftretenden Nährstoffströme erfasst.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Kontakte: