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50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe

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Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben.

Grundlage für die Leistungen ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Die Leistungsgewährung erfolgt grundsätzlich unter der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Sie ist darauf ausgerichtet, die Grundbedürfnisse nach dem Grundgesetz zu sichern.

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII wird an Personen geleistet, die mindestens sechs Monate, aber nicht auf Dauer erwerbsunfähig sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Das Einkommen und Vermögen der nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartner sowie des Partners einer eheähnlichen/lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft ist gemeinsam zu berücksichtigen. Bei minderjährigen unverheirateten Kindern im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils sind auch das Einkommen und das Vermögen der Eltern oder des Elternteils gemeinsam zu berücksichtigen.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII wird an Personen geleistet, die die Altersgrenze erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Sie erhalten Leistungen sofern sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen/lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigen, sind zu berücksichtigen. Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehen der Hilfe zum Lebensunterhalt vor. Keinen Anspruch auf Grundsicherung haben Personen, die in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung die Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Was wird für die Antragstellung benötigt?

  • den vollständig ausgefüllten Antrag
  • Nachweise über Einkommen, Vermögen und die Miete
  • ggfls. den Beitragsbescheid Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und den Schwerbehindertenausweis

Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden.

Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht so viel Geld zum Lebensunterhalt zur Verfügung haben. Voraussetzung für eine Bearbeitung durch uns ist, dass die Eltern eine dieser Leistungen beziehen:

  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Ein gesonderter Antrag für die Leistungen nach Bildung und Teilhabe ist nur für Familien erforderlich, die Kinderzuschlag oder Wohngeldbeziehen.

Nur für die Lernförderung ist für alle Berechtigten ein gesonderter Antrag erforderlich.

Wie wird Ihr Kind gefördert?

  • eintägige Schulausflüge für Schüler bis 25 Jahre: Für die Teilnahme Ihres Kindes an Wandertagen in der Schule werden die Kosten für Fahrt und Eintritt übernommen. Die Zahlung erfolgt in der Regel an die Schule, bzw. an den Lehrer/die Lehrerin.
  • mehrtägige Klassenfahrten für Schüler bis 25 Jahre: Für die Teilnahme Ihres Kindes an mehrtägigen Klassenfahrten in der Schule werden die tatsächlichen Kosten für Fahrt, Übernachtung, Verpflegung und Eintritt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen übernommen. (max. 300 Euro für Inlandsfahrten und max. 450 Euro für Auslandsfahrten). Die Zahlung erfolgt in der Regel an die Schule, bzw. an den Lehrer/die Lehrerin.
  • eintägige Ausflüge mit der Kindertagesstätte: Für die Teilnahme Ihres Kindes an Ausflügen der Kindertagesstätte werden die tatsächlichen Kosten für Fahrt und Eintritt übernommen. Die Zahlung erfolgt in der Regel an die Kindertagesstätte.
  • mehrtägige Fahrten mit der Kindertagesstätte: Für die Teilnahme Ihres Kindes an mehrtägigen Fahrten in der Kindertagesstätte werden die tatsächlichen Kosten für Fahrt, Übernachtung, Verpflegung und Eintritt übernommen. Die Zahlung erfolgt in der Regel an die Kindertagesstätte.
  • Schulbedarf für Schüler bis 25 Jahre: Für Schulmaterialien erhält Ihr Kind im ersten Schulhalbjahr 100,00 Euro, im zweiten Schulhalbjahr 50,00 Euro. Die Zahlung erfolgt an die Eltern.
  • Schülerbeförderung ab dem Besuch der Sekundarstufe II für Schüler bis 25 Jahre: Eine Zuzahlung zum Schülerticket Hessen für die Fahrt zur nächstgelegenen weiterführenden Schule wird bewilligt, wenn die Kosten von anderer Stelle nicht übernommen werden und aus dem Regelbedarf nicht gedeckt werden können. Die Zahlung erfolgt an die Eltern.
  • Lernförderung für Schüler bis 25 Jahre: Wenn Ihr Kind Unterstützung beim Lernen benötigt, um das Klassenziel zu erreichen, kann Lernförderung bezuschusst werden. Die Schule muss bescheinigen, dass Lernförderung notwendig ist, und es ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Mittagsverpflegung: Für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder in der Kindertagesstätte bekommt Ihr Kind einen Gutschein. Das gemeinschaftliche Mittagessen muss von der Schule oder der Kindertagesstäte organisiert sein.
  • Kultur, Sport und Freizeit für Kinder bis 18 Jahre: Für Mitgliedsbeiträge im Verein, Unterricht in künstlerischen Fächern und die Teilnahme an Freizeiten können bis zu 15,00 € monatlich bewilligt werden. Eine Mitgliedsbescheinigung oder die Bestätigung der Mitgliedschaft ist erforderlich. Bewilligt werden pauschal maximal 15,00 Euro im Monat für jedes Kind.

Dienstleistungen:

Bestattungskosten
Bestattungskosten - Sozialhilfe
Bestattungskostenhilfe nach §74 SGB XII Gewährung
Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Hilfe zum Lebensunterhalt
Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Kinderzuschlag
Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Wohngeld
Bildungspaket für bedürftige Kinder (Bildungs- und Teilhabepaket)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt Bewilligung für Minderjährige in Verwandtenpflege
Leistungen der Sozialhilfe für die unterschiedlichen Lebenslagen
Übernahme von Mietrückständen

Ihre Kontakte:

Frau Sabine Bernecker
05681/775-4914
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Frau Angelina Brückmann
05681/775-4921
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Frau Ute Bubenhagen
05681/775-4926
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Frau Sylvia Dörr
05681/775-4911
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Herr Torsten Fischer
05681/775-4919
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Frau Lisa Heinzeroth
05681/775-4922
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Frau Nadine Hohmann
05681/775-4923
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Frau Katharina Japs
05681/775-4915
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Frau Carolin Kassing
05681/775-4929
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Frau Vanessa Körner
05681/775-4925
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Frau Bettina Lueg
05681-775-4924
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Frau Anja Naumann-Wilmesmeier
05681/775-4916
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Herr Marcus Priebe
05681/775-4910
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Frau Christiane Schnücker
05681/775-4913
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Frau Ann-Kathrin Spreer
05681/775-4918
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Frau Daniela Stork
05681/775-4927
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Frau Birgit Vaupel
05681/775-4912
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Frau Erika Werner
05681/775-4928
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Herr Karsten Will
05681/775-4920
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Frau Franziska Zehe
05681/775-4917
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Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

Frau Sabine Bernecker
Zuständig für: Besondere Wohnformen und Wohnpflegeheime G bis K, Homberg A bis D, Schwarzenborn
05681/775-4914
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Frau Angelina Brückmann
Zuständig für: Homberg (Efze) N bis Z, Malsfeld, Niedenstein
05681/775-4921
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Frau Sylvia Dörr
Zuständig für: Homberg L und M, Melsungen, Schrecksbach
05681/775-4911
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Herr Torsten Fischer
Zuständig für: Besondere Wohnformen und Wohnpflegeheime S bis Z, Schwalmstadt S bis Z, Körle
05681/775-4919
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Frau Lisa Heinzeroth
Zuständig für: Knüllwald, Morschen, Schwalmstadt A bis H
05681/775-4922
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Frau Nadine Hohmann
Zuständig für: Auswärtige Wohnort, Neukirchen
05681/775-4923
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Frau Katharina Japs
Zuständig für: Edermünde, Frielendorf A bis U, Ottrau, Willingshausen
05681/775-4915
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Frau Vanessa Körner
Zuständig für: Guxhagen, Schwalmstadt R
05681/775-4925
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Frau Bettina Lueg
Zuständig für: Felsberg A bis D, Frielendorf V bis Z, Homberg E, H bis K, Spangenberg
05681-775-4924
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Frau Anja Naumann-Wilmesmeier
Zuständig für: Felsberg C bis Z, Gilserberg, Gudensberg, Jesberg
05681/775-4916
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Frau Christiane Schnücker
Zuständig für: Borken (Hessen), Homberg F
05681/775-4913
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Frau Ann-Kathrin Spreer
Zuständig für: Besondere Wohnformen und Wohnpflegeheime L bis R, Homberg G, Neuental, Oberaula, Wabern
05681/775-4918
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Frau Birgit Vaupel
Zuständig für: Fritzlar A bis S
05681/775-4912
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Herr Karsten Will
Zuständig für: Besondere Wohnformen und Wohnpflegeheime A bis F, Schwalmstadt I bis Q
05681/775-4920
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Frau Franziska Zehe
Zuständig für: Bad Zwesten, Fritzlar T bis Z
05681/775-4917
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Bildung und Teilhabe (bei Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlag

Zuständig für: gesamtes Kreisgebiet A bis H

Frau Franziska Zehe
Zuständig für: Bad Zwesten, Fritzlar T bis Z
05681/775-4917
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Zuständig für: gesamtes Kreisgebiet I bis L

Frau Katharina Japs
05681/775-4915
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Zuständig für: gesamtes Kreisgebiet M bis Z

Frau Vanessa Körner
05681/775-4925
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Sonstige Zuständigkeiten

Hilfe zur Pflege (ambulant)

Frau Daniela Stork
05681/775-4927
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Bestattungskosten

Frau Ute Bubenhagen
05681/775-4926
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Sprechzeiten:

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Navigationkachel Livestream Kreistagssitzung: Zum Livestream der Kreistagssitzung

Informationen Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit

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Mitarbeiter A bis Z

Bild zu Öffnungszeiten

Anschrift:

Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe
Straße:
Hans-Scholl-Straße 1
PLZ/Ort:
34576 Homberg (Efze)

05681/775-4910
05681/775-704029
grundsicherung@schwalm-eder-kreis.de

Leitung:

Marcus Priebe
05681/775-4910
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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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