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40.3 - Volkshochschule

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 Ausführliche Informationen der Dienstleistung "Volkshochschule" finden Sie hier.

Volkshochschule


Volkshochschulen (VHS) sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf kommunaler Ebene und leisten einen Beitrag für das Lebensbegleitende Lernen von Erwachsenen. Grundlage des Handelns ist das Hessische Weiterbildungsgesetz in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Volkshochschulen handeln im öffentlichen Auftrag und sind weder ideologischen noch kommerziellen Interessen unterworfen. Als eigenständiger Teil des Bildungswesens kooperieren sie mit den verschiedensten Trägern, um die inhaltliche Orientierung ihrer Angebote mit den Zielen der Erwachsenenbildung zu verbinden und leisten in diesem Sinne einen bedeutenden Beitrag für die soziale, geistige und kulturelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger.
Die Volkshochschulen in Hessen bieten ein flächendeckendes Angebot allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Bildung in Form von Vorträgen, Kursen, Seminaren, Workshops, Arbeitsgemeinschaften, Gesprächskreisen etc. zur Allgemein- oder Weiterbildung an. Das VHS-Bildungsangebot umfasst die Grundbereiche beruflichen Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Geschichte, Politik, Psychologie, Philosophie, Kunst, Länder- und Heimatkunde, Naturwissenschaft, Technik, künstlerisches und handwerkliches Gestalten, Sprachen, Hauswirtschaft sowie Gesundheitsbildung. Darüber hinaus sind Volkshochschulen eine erste Anlaufstelle für Neuzugewanderte Bürger um Zugang zu Integrationskursen zu erhalten.
Die Volkshochschule des Schwalm-Eder-Kreises bietet als zugelassenes Prüfungszentrum auf vielen Gebieten das Ablegen von unterschiedlichen Prüfungen (Schulabschlüsse, Sprachen, IT, etc.) an.
Weitere Informationen:  http://de.wikipedia.org/wiki/Volkshochschule

Der direkte Weg zum Kursangebot: https://www.vhs-schwalm-eder.de/


Musikschule
 

Schwalm-Eder-Nord e.V. - http://www.musikschule-schwalm-eder-nord.de/
Schwalm-Eder e.V. - http://www.musikschule-schwalm-eder.de/
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind. Informationen zu den Musikschulen in Hessen finden Sie z. B. auf den Webseiten des Verbands deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. (VdM-Hessen). http://www.musikschulen.de/
 
Kooperation von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen


In Hessen wird die Zusammenarbeit von Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen besonders unterstützt:
Das Land Hessen fördert seit dem Schuljahr 2000/2001 an über 30 hessischen Standorten insbesondere in den Klassen 5 und 6 Kooperationsprojekte von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen. Die Projekte sollen vor allem solchen Kindern den Zugang zum Musizieren ermöglichen, die aufgrund ihrer häuslichen Voraussetzungen kaum die Chance hätten, eine Musikschule zu besuchen.
Seit dem Schuljahr 2008/09 nehmen außerdem 70 Grundschulen am Pilotprojekt „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi Hessen) teil. JeKi Hessen unterstützt an diesen Schulen den Instrumentenankauf und den Instrumentalunterricht für musikinteressierte Kinder durch Musikschullehrkräfte.
Für die derzeit 63 „Schulen mit Schwerpunkt Musik“ (überwiegend in der Sekundarstufe I) und die rund 20 „Schulen mit besonderer musikalischer Förderung“ ist die Zusammenarbeit mit Musikschulen ein wesentliches Element zur Förderung der musikalischen Praxis an allgemeinbildenden Schulen.


Bibliothekswesen


Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.
Voraussetzungen
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.
 

zuletzt aktualisiert: 27.05.2020

Dienstleistungen:

Bildungsurlaub
Volkshochschule
Weiterbildung

Ihre Kontakte:

Frau Hannah Beier
05681/775-4039
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Frau Juliane Dilcher
05681/775-4045
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Herr Franz Drescher
05681/775-4030
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Frau Johana Dudichum
05681/755-4047
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Frau Katrin Ellenberger
05681/775-4037
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Frau Anika Geißler
05681/775-4036
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Frau Jessica Kurz
05681/775-4043
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Herr Dr. Stephan Lanzke
05681/775-4044
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Frau Marlen Lesch
05681/775-4034
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Frau Gertraud Mergner-Wudy
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Frau Susanne Shera
05681/775-4040
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Frau Ramona Stückradt
05681/775-4041
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Frau Martina Wagner
05681/775-4032
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Herr Mario Wissemann
05681/775-4033
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Frau Dr. Anika Wolf
05681/775-4042
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Sprechzeiten:

Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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Anschrift:

Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 40.3 - Volkshochschule Homberg
Straße:
Parkstraße 6
PLZ/Ort:
34576 Homberg (Efze)

05681/775-4030
05681/775-4050
vhs@schwalm-eder-kreis.de
www.vhs-schwalm-eder.de

Leitung:

Franz Drescher
05681/775-4030
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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
https://www.schwalm-eder-kreis.de

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gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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