20.3 - Kreisstraßen
Aufgaben:
- Unterhaltung und Instandsetzung (Verwaltung der Kreisstraßen gem. dem HStrG)
- Um- und Ausbau (Kreisstraßeninvestitionsprogramm)
- Koordination der Kreisstraßenbaumaßnahmen
- Koordination von korrelierenden Maßnahmen mit Städten, Gemeinden und Nachbarkreisen
- Bau- und Verkehrsrechtliche Beurteilungen
- Bearbeitung von Anliegerbeschwerden, Schadens- und Haftpflichtangelegenheiten, Manöverschäden, etc.
- Planfeststellungsverfahren
- Statistiken
- Örtliche Zustandserfassung einschließlich Prioritätenabwägung
- Programmaufstellung und –anmeldung
- Zuwendungsbeantragung
- Mittelüberwachung, -abrufe und –umstellung
- Endverwendungsnachweis
- Maßnahmenabrechnung
- Verkehrsfreigaben
- Deckenerneuerungs- und Kleinmaßnahmen
- Honorarverträge
- Lärm-, Wild- und Amphibienschutzmaßnahmen
- Verkehrsberuhigungsmaßnahmen
- Radwegerahmenplanung
- Fahrbahnwiederherstellung nach Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen
- Festlegung von Landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.