Öffentliche Sitzung des Kreistages des Schwalm-Eder-Kreises
Wesentliches Element der repräsentativen Demokratie ist, dass die Meinungsbildung und Beschlussfassung in Sitzungen der dafür legitimierten Personen stattfinden. Die Sitzungen des Kreistages sind vom Gesetz her grundsätzlich öffentlich. Der Kreistag entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes für diese Entscheidung zuständig ist oder er die Entscheidung an einen Ausschuss übertragen hat. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten wird in der Hauptsatzung des Landkreises festgelegt.