53.2 - Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen, Begutachtungen und medizinische Beratungen im öffentlichen Interesse, im Auftrag von Behörden oder nach gesetzlichen Vorgaben, durch.
Dies sind unter anderem Untersuchungen und Gutachten z. B. für Gerichte, Sozial- und Verkehrsbehörden sowie andere Behörden und Dienststellen des Öffentlichen Dienstes, beamtenrechtliche Fragestellungen wie z.B. die Feststellung der gesundheitlichen Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis sowie die Beurteilung der Dienstfähigkeit, Prüfung der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und zum Erlangen von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung, Stellungnahmen zur Notwendigkeit von medizinischen Maßnahmen und Behandlungen im Rahmen der Beihilfegewährung, wie z.B. Sanatoriumsbehandlungen oder Heilkuren, sowie Impfberatung, HIV & AIDS-Beratung und Reisemedizinische Beratung.
Mehrmals wöchentlich bieten wir die gesetzlich vorgeschriebene Hygienebelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach § 43 Infektionsschutzgesetz an. Weitere Informationen und Hinweise zur Anmeldung finden Sie hier: Hygienebelehrung für den Umgang mit Lebensmitteln
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.