Mietwohngebäude Neubau & Modernisierung
Neubau von Mietwohnungen
Die Fördermittel werden für die Schaffung von Wohnraum, der zur dauerhaften Fremdvermietung zweckbestimmt ist, bereitgestellt. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen (nachrangige Absicherung) sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Förderfähig sind Maßnahmen im Mietwohnungsbau, bei denen mindestens vier Wohneinheiten entstehen oder modernisiert werden.
Nähere Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".
Modernisierung von Mietwohnungen
Die Fördermittel werden für die Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 1. Januar 1995 bezugsfertig geworden sind, bereitgestellt. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen (nachrangige Absicherung) sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung.
Nicht gefördert werden können energetische Maßnahmen, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen ihrer Programme mit zinsverbilligten Darlehen fördert.
Nähere Informationen erhalten Sie unter "Weiterführende Links".
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