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Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen

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Leistungsbeschreibung
Beruflich oder wissenschaftlich hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen gleich im Anschluss an das Visum eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Hinweis: Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin und Ihre Kinder unter 18 Jahren haben ein Recht auf Familiennachzug . Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Sie erhalten die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter "Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen".
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Für Staatsangehörige von Kroatien gelten Übergangsregelungen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit. Sie müssen vor der Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit einholen.
Erfüllen Sie die wissenschaftlichen oder beruflichen Voraussetzungen nicht, können Sie nach der Einreise möglicherweise folgende Aufenthaltstitel erhalten:
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
  • Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
Die Auswahl des Aufenthaltstitels können Sie bereits im Visumverfahren klären.
weiterführende Links
  • Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
  • Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit beantragen
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
4 - 6 Wochen

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)

auslaenderwesen@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe

Für Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet: 

Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Erteilung beträgt 147 € (die Hälfte ist bei Antragstellung zu zahlen).
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Rechtsgrundlage
  • § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG ) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
  • § 19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG ) (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte)
  • § 44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV ) (Gebühren für die Niederlassungserlaubnis)
  • § 284 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III ) (Arbeitsgenehmigung-EU für Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten)
     
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
Nachweis
  • der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • des gesicherten Lebensunterhalts und dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist (in der Regel durch Vorlage des Arbeitsplatzangebotes)
  • der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Info-Bereich

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Silvia Decher-Flocken
05681/775-3032
Nachricht senden
Doris Dorfschäfer
05681/775-3038
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Jörg Dreytza
05681/775-3041
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Anette Görner
05681/775-3043
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Elisabeth Hauck
05681/775-3045
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Cornelia Jakob
05681/775-3031
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Simon Jung
05681/775-3040
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Gerald Knab
05681/775-3030
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Paul Kuntze
05681/775-3049
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Julia Mertens
05681/775-3037
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Anja Reime
05681/775-3042
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Heike Ströhler
05681/775-3033
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Melih Uludag
05681/775-3046
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Kontakt

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Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
info@schwalm-eder-kreis.de
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gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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