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Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb

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Leistungsbeschreibung
Sollten Sie als Fahrzeughalter Ihren Wohn- oder Betriebssitz in einen anderen Stadt- oder Landkreis verlegen, ist das Fahrzeug auf die neue Anschrift umzumelden.
Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung darin vorgenommen.
Wenn Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten auf jeden Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein).
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen. Andernfalls kann die Zulassungsbehörde den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen.

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Die Kosten für neue Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die neuen Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt, d. h. mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die eVB-Nummer telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Seit dem 01.03.2007 kann für eine natürliche Person das Fahrzeug nur noch auf deren Hauptwohnsitz zugelassen werden.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Fritzlar
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Melsungen
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Fritzlar
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Melsungen
Pfeil rechts orange 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Schwalmstadt-Ziegenhain
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 13 Abs. 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief oder bei zulassungsfreien, aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Bescheinigung der Betriebserlaubnis
  • Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU
  • Amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen, sofern Sie diese nicht beibehalten möchten
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
  • bei Vertretung durch einen Dritten (z. B. Zulassungsdienst):
    Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
    die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
  • bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG):
    die Gewerbeanmeldung und ggf. ein Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht des Geschäftsführers und sein Personalausweis (im Original) oder das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers
  • speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR):
    eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag) sowie eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag und deren Personalausweise (im Original); die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
  • speziell bei Vereinen:
    ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) (im Original)
weiterführende Links
  • Aufenthalts- / Meldebescheinigung
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Wunschkennzeichen
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Informationen Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit

Navigationsbild Informationen zur Maul- und Klauenseuche

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Anna Arndt
05681/775-3079
Nachricht senden
Silke Asbrand
05681/775-3080
Nachricht senden
Birgit Möller
05681/775-3074
Nachricht senden
Jutta Witzel
05681/775-3082
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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
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gem. § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 113057217

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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