Beratung zur Regionalentwicklung
In Hessen werden Förderangebote der ländlichen Regionalentwicklung im Rahmen des LEADER-Ansatzes umgesetzt.
LEADER ist eine EU-Förderstrategie zur Unterstützung ländlicher Regionen. Der Begriff LEADER ist eine Abkürzung für die französische Bezeichnung: “Liaison entre actions de développement de léconomie rurale“, was übersetzt wird mit „Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum“. LEADER folgt dem Grundgedanken, Menschen vor Ort an der Gestaltung regionaler Prozesse zu beteiligen und ihnen die Möglichkeit zu geben Projekte anzustoßen und umzusetzen.
Ziele
Die Stärkung von Regionen im ländlichen Raum als attraktive Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsräume ist Ziel der Regionalentwicklung. Jede Region verfolgt eigene Strategien und Ziele aufbauend auf dort vorhandenen Potentiale.
Förderung
Die Förderung umfasst ein breites Spektrum von Projekten in den Themenfeldern Wirtschaft, Kultur, Daseinsvorsorge, Landtourismus, Vermarktung und bürgerschaftliches Engagement unter Beachtung der Zielsetzungen des jeweiligen Regionalen Entwicklungskonzeptes.
Regelförderung für kommunale Träger 65%, maximal 200.000 €
Regelförderung für öffentliche nicht-kommunale Träger 60 %, maximal 200.000 €
Regelförderung für private Träger mit Arbeitsplatzschaffung 35%, maximal 100.000 €, ohne Arbeitsplatzschaffung maximal 25.000 €
Mindestinvestitionssumme (Bagatellgrenze) 10.000 € netto bei investiven Vorhaben, 1.500 € netto bei nicht-investiven Vorhaben
Die Antragstellung muss auf jeden Fall vor Beginn der Maßnahme erfolgen!
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Kontakte: