Volljährigenunterhalt - Beratung und Information
Gemäß § 18 Abs. 4 SGB VIII hat ein junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Jugendamt.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
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Kontakte:
Zuständig für die Kommunen: Homberg (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Borken, Gilserberg, Guxhagen (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Frielendorf, Schwalmstadt, Spangenberg (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Felsberg, Melsungen (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde, Knüllwald, Malsfeld, Niedenstein (Beistandschaften)