Beratung und Information zum Kreisausgleichsstock
Der Kreistag des Schwalm-Eder-Kreises hat in seiner Sitzung am 22.05.2017 im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 folgenden Beschluss gefasst:
„Im Haushaltsplanentwurf 2017 wird als zusätzliche Aufwandsposition ein Kreisausgleichsstock mit einem Ansatz von 500.000 EUR eingefügt. Der Kreisausgleichsstock soll gezielt dafür eingesetzt werden, finanziell schwächeren Kommunen zu helfen und im Kreis bestehende Strukturunterschiede auszugleichen. Abhängig von der jeweiligen Haushaltssituation ist ab dem Jahr 2018 vom Kreisausschuss eine Aufstockung der Mittel des Kreisausgleichsstocks vorzusehen. Der Kreisausschuss wird beauftragt, für die Mittelvergabe aus dem Kreisausgleichsstock eine Richtlinie zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.“
In der Sitzung am 04.12.2017 hat der Kreistag mit Wirkung vom 01.01.2018 eine „Richtlinie für die Gewährung von Zuweisungen aus dem Kreisausgleichsstock“ nach § 57 des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen. Die Richtlinie wurde durch Beschluss des Kreistages am 18.03.2019 bzw. durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2020 modifiziert.
Nach Nr. 2. der Richtlinie hat der Kreisausschuss jährlich eine Einstufung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bezüglich ihrer Struktur-/Finanzschwäche vorzunehmen.
Nach Nr. 5.11. der Richtlinie wird Gemeinden mit einem Einwohnerrückgang von mehr als 2 % innerhalb eines Fünf-Jahreszeitraums ein sog. „Ergänzungsbetrag für Bevölkerungsrückgang“ gewährt.
Für Antragsjahr 2023 (Antragseingang 01.04.22 bis 31.03.23):
Für Antragsjahr 2022 (Antragseingang 01.04.21 bis 31.03.22):
Für Antragsjahr 2021 (Antragseingang 01.04.20 bis 31.03.21):
Für Antragsjahr 2020 (Antragseingang 01.04.19 bis 31.03.20):
Für Antragsjahr 2019 (Antragseingang 01.04.18 bis 31.03.19):
Für Antragsjahr 2018 (Antragseingang bis 31.03.18):
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.