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Beratung und Information zum Elektronischen Aufenthaltstitel

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Seit  1. September 2011 gilz für die in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Er ersetzt die bisherigen Aufenthaltstitel, die von der Ausländerbehörde als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden.

Aufenthaltstitel in Scheckkartenform
Der elektronische Aufenthaltstitel wird in Form einer Multifunktionskarte im Kreditkartenformat versehen mit einem kontaktlos lesbaren Computerchip gestaltet, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen und die persönlichen Daten des Inhabers gespeichert sind.
Zusätzlich stellt er den in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländern die elektronischen Funktionen bereit, die auch der neue deutsche Personalausweis beinhaltet (elektronischer Identitätsnachweis und qualifizierte elektronische Signatur).

Antragstellung / längere Bearbeitungs- und Wartezeiten
Jede Person ab Vollendung des sechsten Lebensjahres muss zur Beantragung persönlich unter Vorlage eines biometrischen Lichtbildes bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Anträge können dann nicht mehr über die Stadt- oder Gemeindeverwaltungen eingereicht wer-den. Es ist der Ausländerbehörde ab dem 01. September auch nicht mehr möglich, den Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu erteilen oder zu verlängern.

Der elektronische Aufenthaltstitel wird durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und anschließend der Ausländerbehörde zur Aushändigung übersandt. Hierdurch können sich Wartezeiten von ca. 4 bis 6 Wochen ergeben. Alle Personen, deren Aufenthaltstitel nach dem 31.08.2011 abläuft sollten die Verlängerung daher rechtzeitig beantragen und sich auf längere Bearbeitungszeiten einstellen. Dies ist insbesondere bei beabsichtigten Auslandsreisen zu beachten.

Gültigkeit bisheriger Aufenthaltstitel
Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Sie sind jedoch an die Gültigkeit des Reisedokuments gebunden. Ein Umtausch noch gültiger Aufenthaltstitel in einen elektronischen Aufenthaltstitel ist nicht vorgesehen.

Weitere Informationen
Neben den auf dieser Seite als Download verfügbaren Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel hält die Ausländerbehörde bei dem Landrat des Schwalm-Eder-Kreises Informationsblätter in zahlreichen weiteren Sprachen bereit.



Pfeil rechts orange 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)

auslaenderwesen@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe

Für Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet: 

Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr 

andere Downloads

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Pfeil rechts orange eAT Information englisch
Pfeil rechts orange eAT Information türkisch
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05681/775-3037
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Doris Dorfschäfer
05681/775-3038
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05681/775-3040
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Jörg Dreytza
05681/775-3041
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Silvia Decher-Flocken
05681/775-3032
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Gerald Knab
05681/775-3030
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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