Feststellung der Vaterschaft
Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt oder unklar ist, wer der Vater ist, gibt es auch den Weg der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.
Dazu können Sie sich durch das Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt unterstützt Sie auch bei der Feststellung der Vaterschaft.
Mit einer festgestellten Vaterschaft können Sie weitere Dinge klären:
- Unterhaltsansprüche des Kindes
- Unterhaltsansprüche der Mutter
- Sorgerecht
- Erbrechtliche Ansprüche des Kindes
- Erteilung des Namens des Vaters
Sie können für die Feststellung der Vaterschaft eine Beistandschaft beantragen.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand vertritt das Kind im Rahmen der Feststellung der Vaterschaft. Der Beistand kann im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig werden. Wenn die rechtliche Vaterschaft festgestellt ist, kann der Beistand auch Fragen des Unterhalts klären.
Im Einzelnen kann der Beistand Folgendes machen:
- Aufforderung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden
- Veranlassung der gerichtlichen Klärung der Vaterschaft
- Berechnung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes
- Regelmäßige Überprüfung des Unterhaltsanspruchs
- Aufnahme einer Urkunde über den Unterhalt
- gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
- Einziehung und Kontrolle der Unterhaltszahlungen
- Ermittlung von Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils
- Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Mit Eingang des Antrages auf Beistandschaft wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen .
- Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
- Das Jugendamt beurkundet Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
- Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und die Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.
Kontakte:
Zuständig für die Kommunen: Homberg (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Borken, Gilserberg, Guxhagen (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Frielendorf, Schwalmstadt, Spangenberg (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Felsberg, Melsungen (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde, Knüllwald, Malsfeld, Niedenstein (Beistandschaften)