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Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung beantragen

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Leistungsbeschreibung
Sie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten in Deutschland arbeiten? Dann benötigen Sie
  • eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung und zuvor
  • in den meisten Fällen ein nationales Visum zur Einreise nach Deutschland.
Ausnahme: Staatsangehörige der EU-Staaten haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie für Staatsangehörige der Schweiz.
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer in Deutschland seinen Wohnsitz nehmen wird.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung ist befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen.
weiterführende Links
  • Nationales Visum beantragen
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
  • Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau und noch nicht volljährige Kinder haben ein Recht auf Familiennachzug. Sie dürfen ebenfalls eine Erwerbstätigkeit ausüben.
  • Hochqualifizierte können in besonderen Fällen unmittelbar nach der Einreise eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
  • Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
4 - 6 Wochen

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)

auslaenderwesen@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Vorsprachen zu den oben genannten Öffnungszeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Info- und Servicebüro oder online unter: Online Terminvergabe

Für Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung ausschließlich zur Abholung elektronischer Aufenthaltstitel, Übertrag eines Aufenthaltstitels auf einen neuen Pass, für einfache Auskünfte oder zu Terminvereinbarung hat das Info- und Servicebüro zu nachstehenden Zeiten geöffnet: 

Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr 
Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr 

Welche Gebühren fallen an?
  • Erteilung: 100,00 Euro
  • Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro
  • Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
  • § 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Aufenthaltserlaubnis)
  • § 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis)
  • § 18, § 18a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Beschäftigung)
  • § 19 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte)
  • § 21 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Selbstständige Tätigkeit)
  • § 39 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit)
  • Beschäftigungsverordnung
  • § 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
  • Nachweis, dass Sie die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Arbeitsmigration erfüllen
  • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
  • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
  • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Info-Bereich

Aktuelle Informationen

Informationen Afrikanische Schweinepest (ASP) und Blauzungenkrankheit

Navigationsbild Informationen zur Maul- und Klauenseuche

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Kontakte:

 

Silvia Decher-Flocken
05681/775-3032
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Doris Dorfschäfer
05681/775-3038
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Jörg Dreytza
05681/775-3041
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Anette Görner
05681/775-3043
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Elisabeth Hauck
05681/775-3045
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Cornelia Jakob
05681/775-3031
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Simon Jung
05681/775-3040
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Gerald Knab
05681/775-3030
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Paul Kuntze
05681/775-3049
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Julia Mertens
05681/775-3037
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Anja Reime
05681/775-3042
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Heike Ströhler
05681/775-3033
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Melih Uludag
05681/775-3046
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05681/775-0
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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