Adoption (Adoptionsvermittlung)
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Vor Vermittlung eines Kindes werden die Adoptionsbewerber auf das Leben mit einem fremden Kind vorbereitet. Die Vorbereitung beinhaltet eine Eignungsüberprüfung durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder eines freien Trägers.
Auch bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist eine ausführliche Vorbereitung notwendig, die durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder durch die anerkannte Auslandsvermittlungsstelle, über die das Kind vermittelt werden soll, erfolgt.
Auch bei der Adoption eines Kindes aus dem Ausland ist eine ausführliche Vorbereitung notwendig, die durch die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts oder durch die anerkannte Auslandsvermittlungsstelle, über die das Kind vermittelt werden soll, erfolgt.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Grundsatz jeder Adoptionsvermittlung ist, dass nicht Kinder für Eltern, sondern Eltern für Kinder gesucht werden. Eine Garantie auf Vermittlung eines Kindes gibt es nicht.
Bearbeitungsdauer
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Hierzu lässt sich keine Angabe machen
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.5 - Adoptions- und Pflegekinderdienst
Parkstraße 6
34576
Homberg (Efze)
Dienstag:
von
08:00
bis
10:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
10:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
10:00
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
10:00
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Während die Vermittlung eines inländischen Kindes kostenfrei ist, fallen bei der Vermittlung eines Kindes aus dem Ausland Gebühren für die Erstellung des Eignungsberichts und die Vermittlung an, zusätzlich weitere Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen.
andere Downloads
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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- Erweitertes Führungszeugnis,
- Einkommensnachweise und Vermögensnachweise zur Prüfung der wirtschaftlichen Situation,
- Gesundheitszeugnis, um sicherzustellen, dass keine lebensverkürzenden oder schwerwiegenden psychischen Erkrankungen vorliegen,
- sowie Personenstandsurkunden.
Kontakte: