60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).
Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.
Zuständigkeiten
Bauaufsichtsangelegenheiten Standardbau – Kommunale Zuständigkeiten | ||
Borken (Hessen), Gilserberg, Schwalmstadt:
Frau
Ute
Becker-Eike
| Felsberg, Malsfeld:
Frau
Aljona
Kistner
| Guxhagen, Körle:
Frau
Tanja
Marx
|
Jesberg, Knüllwald, Neuental, Spangenberg, Wabern:
Herr
Christoph
Riedemann
| Homberg (Efze), Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn:
Herr
Dieter
Rininsland
| Bad Zwesten, Edermünde, Fritzlar, Gudensberg, Niedenstein:
Frau
Christa
Thein
|
Frielendorf, Melsungen, Morschen, Willingshausen:
Herr
Bernd
Wenderoth
| ||
Bauaufsichtsangelegenheiten Sonderbau | ||
Frau
Martina
Hellmuth
|
Frau
Stephanie
Jacob-Clobes
|
Frau
Ina
Reich-Ritter
|
Denkmalschutzangelegenheiten – Kommunale Zuständigkeiten | ||
Felsberg, Frielendorf, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen:
Frau
Anika
Dreimanis
| Bad Zwesten, Borken (Hessen), Edermünde, Gilserberg, Guxhagen, Jesberg, Körle, Malsfeld, Melsungen, Neuental, Niedenstein, Schwalmstadt, Wabern:
Frau
Jeanny
Meschkat
| Fritzlar, Gudensberg, Homberg (Efze), Knüllwald, Morschen, Spangenberg:
Frau
Dr.
Annekathrin
Sitte
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