51.3 - Allgemeiner sozialer Dienst
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) bieten für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern Beratung und Unterstützung an. Die Zuständigkeit unserer Mitarbeiter/innen ist nach Städten und Gemeinden im Landkreis aufgeteilt.
Aufgaben des ASD sind insbesondere:
- Beratung in Erziehungsfragen
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Beratung und Unterstützung in Fragen des Sorgerechts und des Umgangs
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
- Unterstützung durch Einleitung erzieherischer Hilfen, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Menschen
- Beratung und Hilfen in Krisen- und Konfliktsituationen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen/ Inobhutnahme
Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.