40.3 - Volkshochschule
Ausführliche Informationen der Dienstleistung "Volkshochschule" finden Sie hier.
Volkshochschule
Volkshochschulen (VHS) sind öffentliche Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf kommunaler Ebene und leisten einen Beitrag für das Lebensbegleitende Lernen von Erwachsenen. Grundlage des Handelns ist das Hessische Weiterbildungsgesetz in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Volkshochschulen handeln im öffentlichen Auftrag und sind weder ideologischen noch kommerziellen Interessen unterworfen. Als eigenständiger Teil des Bildungswesens kooperieren sie mit den verschiedensten Trägern, um die inhaltliche Orientierung ihrer Angebote mit den Zielen der Erwachsenenbildung zu verbinden und leisten in diesem Sinne einen bedeutenden Beitrag für die soziale, geistige und kulturelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger.
Die Volkshochschulen in Hessen bieten ein flächendeckendes Angebot allgemeiner, politischer, kultureller und beruflicher Bildung in Form von Vorträgen, Kursen, Seminaren, Workshops, Arbeitsgemeinschaften, Gesprächskreisen etc. zur Allgemein- oder Weiterbildung an. Das VHS-Bildungsangebot umfasst die Grundbereiche beruflichen Qualifizierung, Vorbereitung auf Schulabschlüsse, Geschichte, Politik, Psychologie, Philosophie, Kunst, Länder- und Heimatkunde, Naturwissenschaft, Technik, künstlerisches und handwerkliches Gestalten, Sprachen, Hauswirtschaft sowie Gesundheitsbildung. Darüber hinaus sind Volkshochschulen eine erste Anlaufstelle für Neuzugewanderte Bürger um Zugang zu Integrationskursen zu erhalten.
Die Volkshochschule des Schwalm-Eder-Kreises bietet als zugelassenes Prüfungszentrum auf vielen Gebieten das Ablegen von unterschiedlichen Prüfungen (Schulabschlüsse, Sprachen, IT, etc.) an.
Weitere Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Volkshochschule
Der direkte Weg zum Kursangebot: https://www.vhs-schwalm-eder.de/
Musikschule
Schwalm-Eder-Nord e.V. - http://www.musikschule-schwalm-eder-nord.de/
Schwalm-Eder e.V. - http://www.musikschule-schwalm-eder.de/
Musikschulen sind Bildungseinrichtungen, deren wesentliche Aufgaben die Vermittlung einer musikalischen Grundbildung, die Herausbildung des Nachwuchses für das Laien- und Liebhabermusizieren, die Begabtenfindung und Begabtenförderung sowie die mögliche Vorbereitung auf ein Berufsstudium sind.
Für den Unterricht an Musikschulen und für die Überlassung von Musikinstrumenten werden Gebühren erhoben, die in Musikschulgebührensatzungen festgelegt sind. Informationen zu den Musikschulen in Hessen finden Sie z. B. auf den Webseiten des Verbands deutscher Musikschulen, Landesverband Hessen e.V. (VdM-Hessen). http://www.musikschulen.de/
Kooperation von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen
In Hessen wird die Zusammenarbeit von Musikschulen mit allgemeinbildenden Schulen besonders unterstützt:
Das Land Hessen fördert seit dem Schuljahr 2000/2001 an über 30 hessischen Standorten insbesondere in den Klassen 5 und 6 Kooperationsprojekte von allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen. Die Projekte sollen vor allem solchen Kindern den Zugang zum Musizieren ermöglichen, die aufgrund ihrer häuslichen Voraussetzungen kaum die Chance hätten, eine Musikschule zu besuchen.
Seit dem Schuljahr 2008/09 nehmen außerdem 70 Grundschulen am Pilotprojekt „Jedem Kind ein Instrument“ (JeKi Hessen) teil. JeKi Hessen unterstützt an diesen Schulen den Instrumentenankauf und den Instrumentalunterricht für musikinteressierte Kinder durch Musikschullehrkräfte.
Für die derzeit 63 „Schulen mit Schwerpunkt Musik“ (überwiegend in der Sekundarstufe I) und die rund 20 „Schulen mit besonderer musikalischer Förderung“ ist die Zusammenarbeit mit Musikschulen ein wesentliches Element zur Förderung der musikalischen Praxis an allgemeinbildenden Schulen.
Bibliothekswesen
Öffentliche Bibliotheken sind ein wesentlicher Bestandteil der frei zugänglichen Informations-, Bildungs- und Kulturangebote in unserer Gesellschaft. Sie sind in der Regel kommunale Einrichtungen.
Keine anderen Bildungseinrichtungen erreichen einen so hohen Bevölkerungsanteil aller Alters-, Sozial- und Bildungsschichten.
Voraussetzungen
Notwendig ist ein Benutzerausweis für die Ausleihe in die Lesesäle und nach Hause sowie für die Nutzung von Datenbanken und elektronischen Zeitschriften.
zuletzt aktualisiert: 27.05.2020
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