40.2 - Schülerbeförderung und ÖPNV
Der Schwalm-Eder-Kreis als Träger der Schülerbeförderung entscheidet für die in seinem Kreisgebiet wohnenden Schüler und Schülerinnen über die Übernahme der Beförderungskosten zwischen Schule und Wohnort. Berücksichtigt werden bei der Entscheidung die zumutbaren Bedingungen, das Interesse des Gesamtverkehrs und der Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
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Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.