30.1 - Rechtsangelegenheiten
Rechtsangelegenheiten
Der Fachbereich 30.1 – Rechtsangelegenheiten berät die Fachbereiche der Kreisverwaltung in rechtlichen Fragen und vertritt den Landkreis in Gerichtsverfahren insbesondere vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten.
Der Fachbereich 30.1 – Rechtsangelegenheiten ist außerdem für den beim Landrat gebildeten Anhörungsausschuss in Widerspruchsangelegenheiten tätig.
Der Fachbereich Rechtsangelegenheiten bildet Rechtsreferendare aus.
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.