11.2 - Kreiskasse
Die Kreiskasse erledigt alle Kassengeschäfte und treibt die rückständigen Forderungen des Kreises ein. Sie ist auch für die Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen fast aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig. Außerdem nehmen auch öffentliche Dienststellen außerhalb des Kreisgebietes die Vollstreckungsstelle in Anspruch.
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Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.