08 - Personalrat
Die Personalvertretung in Zusammenarbeit mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung vertritt die Rechte und Interessen aller Beschäftigten, das sind Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen/Beamte und Auszubildenden beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn.
Zu den Aufgaben der Personalvertretung gehören u. a.:
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen, Dienstanweisungen
- Beteiligung in sozialen, personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung, Information)
- Beratung von Beschäftigten
- Teilnahme an Personalauswahlverfahren
- Personalratssitzungen und Monatsgespräche mit der Dienststellenleitung
- Maßnahmen zu beantragen, die der Dienststelle und den Beschäftigten dienen (Initiativrecht)
- Mitwirkung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligungsgruppen und Beauftragten (Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung , Frauenbeauftragte, Betriebsarzt, Datenschutzbeauftragte)
Grundlage für die Personalratsarbeit ist das Hessische Personalvertretungsgesetz (HPVG) und alle weiteren Gesetze, die bei der Umsetzung der Personalratstätigkeit zu beachten sind
(u. a. TVöD, BGB,GG, ASIG, AGG, SGB)