Wohngeld Änderungsantrag (Lastenzuschuss)
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
- wenn sich die Miete/ Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert,
- wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt,
- wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert,
- wenn der gesamte Haushalt umzieht,
- wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen,
- beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Welche Fristen muss ich beachten?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, sind Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Was sollte ich noch wissen?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.5 - Wohngeldbehörde
Freiheiter Str. 29
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
keine
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Was muss ich mitbringen?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Kontakte:
Zuständig für: Edermünde, Homberg N – Z, Knüllwald, Niedenstein und Schwarzenborn
05681/775-4977
Zuständig für: Felsberg, Ottrau, Wabern, und Willingshausen
05681/775-4987
Zuständig für: Fritzlar A – J, Schrecksbach und Heimbewohner S – T
05681/775-4990
Zuständig für: Schwalmstadt M - R und Heimbewohner C - H
05681/775-4980
Zuständig für: Neuental, Neukirchen und Heimbewohner U – Z
05681/775-4975
Zuständig für: Guxhagen, Morschen, Schwalmstadt S – Z und Heimbewohner I – L
05681/775-4988
Zuständig für: Bad Zwesten, Frielendorf, Malsfeld und Spangenberg
05681/775-4986
Zuständig für: Gilserberg, Körle, Oberaula und Heimbewohner M – R
05681/775-4981