Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK)
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die gelbe Waffenbesitzkarte ermöglicht Sportschützen, bestimmte Schusswaffen und die dazugehörige Munition zu erwerben.
Mit einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen können Sie die nachfolgenden Schusswaffen erwerben:
- Einzellader-Langwaffen mit glatten und (oder) gezogenen Läufen
- Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen
- Einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition
- Mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkusssionswaffen)
Die Anzahl der zu erwerbenden Waffen ist auf insgesamt 10 beschränkt. In der Regel dürfen Sie nicht mehr als 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erwerben.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die erworbenen Waffen müssen nicht für eine Disziplin des Verbandes oder des Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein. Es soll dem Sportschützen auch ermöglicht werden, den Schießsport mit eigener Waffe als Gastschütze auszuüben. Es muss sich allerdings wegen des allgemeinen Bedürfnisgrundsatzes um eine Waffe für das sportliche Schießen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung handeln.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.4 - Ordnungs- und Gewerberecht, Sozialversicherung
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Dienstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
EUR 87 zuzüglich mindestens EUR 22 Zuschlag oder nach Zeitaufwand bei durchzuführender Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung
Die zuständige Stelle informiert Sie über anfallende Kosten.
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Bedürfnisbescheinigung Ihres Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes
- Nachweis der Sachkunde
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
- Ausweisdokument
- Positives fachärztliches oder fach-psychologisches Gutachten über die geistige Eignung bei Personen im Alter zwischen 21 und 25 Jahren