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Verbraucherinformationsgesetz

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Leistungsbeschreibung
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 01.05.2008 in Kraft getreten und mit Wirkung vom 01.09.2012 geändert worden ist, bietet Verbrauchern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und über Verbraucherprodukte  nach dem Produktsicherheitsgesetz. Das bedeutet, dass Sie auf Antrag bei der zuständigen Behörde vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein und über Verbraucherprodukte wie Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, Möbel, Spielzeug oder Heimwerkerbedarf erhalten können.

Ihr Anspruch auf Erhalt von Informationen umfasst dabei Daten über:
  1. Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts;
  2. Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten für Verbraucher ausgehen;
  3. Zusammensetzung von Erzeugnissen, ihre Beschaffenheit, die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften einschließlich ihres Zusammen­wirkens und ihrer Einwirkung auf den Körper, auch unter Berück­sichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorherseh­baren Fehlanwendung,
  4. Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten;
  5. zugelassene Abweichungen von den Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts über die in unter 3 und 4 genannten Merkmale oder Tätigkeiten,
  6. Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren;
  7. Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Verbraucherschutz sowie Statistiken über abschließend aufgeführte festgestellte Verstöße.
Hilfreiche Informationen für Verbraucher bietet das Verbraucherfenster Hessen.
weiterführende Links
  • Verbraucherfenster Hessen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
  • Aktuelle Warnungen und Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) "www.lebensmittelwarnung.de".
  • Eine Liste (wöchentlich) der in Deutschland gefundenen gefährlichen Verbraucherprodukte finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
  • Ebenso können Sie nach Produkten suchen, die von Behörden beanstandet wurden. Diese finden Sie auf der Homepage des ICSMS ( internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products ) bei Verbraucher > Produktsuche .
  • Informationen über Grenzwert-, Höchstgehalts- oder Höchstmengenüberschreitungen und Informationen über bestimmte Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs, die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, finden Sie im VerbraucherFenster Hessen unter Verbraucherinformation Hessen nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
weiterführende Links
  • Lebensmittelwarnung
  • Verbraucherinformation Hessen
  • Produktsuche
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 39.2 - Lebensmittel und Fleischhygiene
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 39.2 - Lebensmittel und Fleischhygiene
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)

veterinaeramt@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 39.2 - Lebensmittel und Fleischhygiene
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
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Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr

Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Welche Gebühren fallen an?
Der Zugang zu Informationen über Abweichungen von rechtlichen Anforderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG ist kostenfrei. Bei sonstigen Informationen werden ab einem Verwaltungsaufwand von 250,00 Euro Gebühren bis max. 600,00 Euro erhoben.
Sofern der Antrag nicht kostenfrei bearbeitet wird, ist der Antragsteller über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab zu informieren und auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag zurücknehmen oder einschränken zu können.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

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Sebastian Haß
05681/775-3923
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Dr. Orsolya Jablonski
05681/775-3924
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Kirsten Koch-Geiger
05681/775-3925
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Dirk Rotter
05681/775-3926
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Regina Ullsperger
05681/775-3927
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Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
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34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
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