Sorgeerklärung Beurkundung
Eine Sorgeerklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies können Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt oder gegen Gebühr bei einem Notar oder einer Notarin veranlassen. Sorgeerklärungen vermag im Streitfall nur das Familiengericht aufzuheben. Daher ist es ratsam, sich über die Rechte und Pflichten beraten zu lassen, die sich aus der Sorgeerklärung ergeben.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist Voraussetzung für die gemeinsame Sorgeerklärung. Sofern noch nicht geschehen, können Sie die Vaterschaft und Sorge gemeinsam beim Jugendamt erklären.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Jugendamt: Keine
Notar: ca. 80,00 Euro zzgl. Auslagen
andere Downloads
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist oder Mutterpass bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft
Kontakte:
Zuständig für die Kommunen: Homberg (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Borken, Gilserberg, Guxhagen (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Frielendorf, Schwalmstadt, Spangenberg (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Felsberg, Melsungen (Beistandschaften)
Zuständig für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde, Knüllwald, Malsfeld, Niedenstein (Beistandschaften)