Information und Beratung zum Fahrschulwechsel
Sollten Sie die Fahrschule nach erfolgter Antragsstellung wechseln, benötigen wir folgende Informationen:
- Name der neuen Fahrschule samt Fahrschulnummer (bei neuer Fahrschule zu erfragen)
- Zuständige Prüfungsorganisation (bei neuer Fahrschule zu erfragen)
- den Prüfort für die praktische Fahrerlaubnisprüfung (bei neuer Fahrschule zu erfragen)
Bitte übermitteln Sie uns die Informationen telefonisch oder per E-Mail, damit der Wechsel schnellstmöglich durchgeführt werden kann.
Für den Wechsel der Fahrschule werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 12,80 € erhoben.
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.
Kontakte: