Fahrerlaubnis: auf Probe
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese für die Dauer von zwei Jahren auf Probe erteilt. Bei Umschreibung einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, so ist eine Neuerteilung frühestens drei Monate nach Ablieferung des Führerscheins zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
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Verwaltungsportal Hessen /
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Wer in der Probezeit als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.5.2 - Führerscheinstelle
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Dienstag:
von
13:30
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.
Welche Gebühren fallen an?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtsgrundlage
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https://verwaltungsportal.hessen.de
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- §§ 2a, 2b, 24c StVG
- §§ 32-39, 35 FeV i.V.m. Anlage 12
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