Fahrerlaubnis Klasse T beantragen
Sie können eine Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse T beantragen.
Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich „Großer Traktorführerschein“) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätzlich gezogen werden.
Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Bei der Fahrerlaubnis Klasse T besteht keine Probezeit.
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Benennung einer Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls inklusive Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild, nach den Bestimmungen der Pass-verordnung (35 x 45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Weitere Informationen können Sie der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei entnehmen.
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)
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