Fahrerlaubnis Klasse L beantragen
Sie können eine Fahrerlaubnis Klasse L beantragen.
Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen Traktorführerschein“. Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.
Die Fahrerlaubnis Klasse T wird unbefristet erteilt.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung, § 15 Abs. 2 Fahrerlaubnis- Verordnung.
Bei der Fahrerlaubnis Klasse L besteht keine Probezeit.
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Benennung einer Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls inklusive Meldebescheinigung)
- ein aktuelles biometrische Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)
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