Fahrerlaubnis Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A erweitern lassen.
- Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
- Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
- Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
- Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
- Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
- Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Bearbeitungsdauer
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.5.2 - Führerscheinstelle
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Dienstag:
von
13:30
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.
Welche Gebühren fallen an?
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Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Anträge / Formulare
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- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Rechtsbehelf
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- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antra)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was muss ich mitbringen?
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- gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit aktueller Mel-debescheinigung)
- Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45x35 mm)
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- aktueller Führerschein
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