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Bildung und Teilhabe (BuT), Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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Leistungsbeschreibung
Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Diese unterstützt Sie dabei, an Angeboten in Schule sowie Verpflegung und Beförderung teilzunehmen. Die Förderung richtet sich an junge Erwachsene.
Sie können eine Förderung erhalten, wenn Sie Anspruch auf 
  • Leistungen nach dem SGB II, 
  • dem SGB XII, 
  • dem AsylbLG,
  • Kinderzuschlag (BKGG) 
  • Wohngeld  haben oder Sie 
  • die notwendigen Bedarfe nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen oder 
  • dem Ihrer Familie decken können.
Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen für die folgenden Bereiche möglich:
  • Ausflüge sowie ein und mehrtägige Fahrten von Schulen
Übernahme der tatsächlichen Kosten für die Teilnahme an Ausflügen und ein oder mehrtägigen Fahrten von Schulen. Klassenfahrten müssen dabei im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen stattfinden. Die Kostenübernahme erfolgt durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen.
  • Persönlicher Schulbedarf
Förderung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wie z.B. Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportbekleidung und Schulranzen. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich zwischen dem 1. Schulhalbjahr und dem 2. Schulhalbjahr und wird jährlich angepasst. Wenn Sie Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen, sind Sie automatisch für die Förderung berechtigt.
Die Auszahlung erfolgt automatisiert im Rahmen dieser Leistungen und Sie müssen hierfür keinen separaten Antrag stellen. Nur wenn Sie die Förderung für den persönlichen Schulbedarf nicht automatisch erhalten, müssen Sie diese beantragen. Dies kann zum Beispiel Schülerinnen und Schülern über 15 Jahren der Fall sein, da hier eine Schulbescheinigung notwendig sein kann.
  • Schülerbeförderung
Wenn Sie auf Schülerbeförderung angewiesen sind, können Sie die tatsächlichen Kosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs erstattet bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Beförderung oder die Kosten nicht durch Dritte, wie bspw. den Schulträger, übernommen werden. Auf Landesebene oder kommunal ist geregelt, welche Distanz zwischen dem Wohnort oder der Schule bzw. Einrichtung maßgeblich und daher nicht förderfähig ist, da diese nicht durch öffentliche Verkehrsmittel zurückgelegt werden muss. Je nach Schulform kann es Unterschiede bei der maßgeblichen Entfernung geben (z. B. Unterschiede zwischen Grundschülerinnen und -schülern zu Schülerinnen und Schülern einer weiterführenden Schule).
  • Lernförderung
Lernförderung zur Ergänzung zum Schulunterricht, um die Lernziele zu erreichen. Voraussetzung ist, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote oder sonstige Förderungen, wie z.B. durch das Jugendamt, bestehen. Die Kostenübernahme erfolgt durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen.
  • Mittagsverpflegung in der Schule
Wird die Mittagsverpflegung durch die Schule angeboten und gemeinschaftlich eingenommen, können die Kosten durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter der Leistung oder Geldleistungen übernommen werden. Die Mittagsverpflegung innerhalb der Schule muss in schulischer Verantwortung liegen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Geltungsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsbescheid.
Geltungsdauer: 0 - 12 Monate

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Kinder von Grundsicherungs-Empfangenden, die selbst im „Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)“-Leistungsbezug stehen, müssen online einen gesonderten „Bildungs- und Teilhabe-HzL-Antrag“ stellen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Beachten Sie das nach dem Ablauf des sechsten Mo-nats nach der Antragstellung grundsätzlich eine Untätigkeitsklage zulässig wird. Auf die Bearbeitung von Widersprüchen bezogen beläuft sich diese Frist auf drei Monate.
0 - 6 Monate

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Pfeil rechts orange 50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe
Hans-Scholl-Straße 1
34576 Homberg (Efze)

grundsicherung@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 50.2 - SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt / Bildung und Teilhabe
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung.
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: kostenfrei
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Bildung und Teilhabe - bei Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • §§ 42 Nr. 3 i.V.m. 34, 34a und 34b Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII)
  • §§ 42 Nr. 3 i.V.m. 34, 34a und 34b Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe (SGB XII)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Rechtsbehelf
Widerspruch, Anfechtungsklage
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
  • Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sind vom Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst
  • Sie erhalten dann zum Beispiel Sach- und Dienstleistungen (Gutscheine), Direktzahlungen an Anbieter von Leistungen sowie Geldleistungen
  • Eine Ausnahme stellt die Beantragung auf Lernförderung dar. Hierfür ist ein gesonderter Antrag zu stellen.
  • Bescheid über Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (als PDF oder in Schriftform)
  • Je nach Bereich der Förderung: Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise (als PDF oder in Schriftform)
  • Ggf.: Schulbescheinigung (als PDF oder in Schriftform)
  • Ggf.: Vollmacht, wenn der Antrag stellvertretend gestellt wird (als PDF oder in Schriftform)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
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Sylvia Dörr
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Torsten Fischer
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Lisa Heinzeroth
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Nadine Hohmann
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Christiane Schnücker
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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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