Beratung zur Regionalplanung
Die Regionalplanung, unterhalb der Landesplanung angesiedelt, stellt Ziele und Grundsätze der Landesplanung und Raumordnung auf, die im Regionalplan Nordhessen enthalten sind. Die Festsetzungen stehen im Einklang mit landesplanerischen Zielen und enthalten wiederum verbindliche Vorgaben für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Kommunen. Der Regionalplan Nordhessen wird von der Regionalversammlung verabschiedet und von der Landesregierung festgestellt.
Der Fachbereich 80 koordiniert und erstellt insbesondere Stellungnahmen des Schwalm-Eder-Kreises zum Regionalplan Nordhessen, dem Teilregionalplan Energie Nordhessen und zu den jeweiligen Abweichungsverfahren.
Im Bereich Bauleitverfahren und Flächennutzungsplanungen der Städte und Gemeinden erstellt die Arbeitsgruppe 80.1 die Stellungnahmen des Fachbereichs 80 als einem der Träger öffentlicher Belange.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
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