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Förderung behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum - Beratung und Information

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Kostenzuschüsse können für die Förderung von behindertengerechten Umbauten in selbstgenutztem Wohneigentum gewährt werden.

Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.

Förderfähige Maßnahmen

  • Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück
  • Verbesserung der Zugänge zu den Nebenräumen außerhalb der Wohnung
  • Verbesserung der Bewegungsfreiheit
  • Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern
  • Beseitigung von Stufen und Schwellen
  • Errichtung von Rampen
  • Gestaltung der Treppen
  • Einbau von geeigneten Aufzügen (z.B. Treppenschrägaufzug), Küchen, Toilettenräumen und Bädern
  • Kontrastreiche Gestaltung von Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb der Gebäude
  • Umbau von Einrichtungen zwecks Beseitigung von Verletzungsgefahr für blinde und sehbehinderte Menschen (z.B. halbhoch angebrachte Sicherungskästen im Treppenhaus, niedrige Türen) 

Nicht förderfähige Maßnahmen

Nicht förderfähig sind die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden sowie Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Eine Mobilitätseinschränkung muss bereits vorliegen und nachgewiesen werden.
Die Antragstellung, Information und Beratung erfolgt durch uns als zuständige Wohnungsbauförderungsstelle.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 05681 775-476 oder unter o. g. Mailadressen.

Informationen zu den einzelnen Programmen (z. B. Fördervoraussetzungen, Kombinationsmöglichkeiten usw.) erhalten Sie auch auf der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (Bewilligungsstelle) hier.

Förderprogramme der KFW

Altersgerecht Umbauen – Kredit

Altersgerecht Umbauen – Investitions¬zuschuss - Barriere¬reduzierung



Pfeil rechts orange 80.1 - Wirtschaft, Wohnungsbau, Tourismus
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 80.1 - Wirtschaft, Wohnungsbau, Tourismus
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)

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Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

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Kontakt

Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
05681/775-0
05681/775-1515
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Einzelne Bereiche können abweichende Öffnungszeiten haben: Arbeitsgruppen mit abweichenden Öffnungszeiten


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