Beratung und Information zum Hessenbaudarlehen / Hessendarlehen / Wohneigentumsprogramm
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten?
- Bevorzugt Familien mit Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen ein besonderer baulicher Bedarf besteht
- Nachrangig in begründeten Fällen Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung
Hinweis:
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Sie möchten neu bauen?
Dann informieren Sie sich über das Hessenbaudarlehen der WI-Bank
Was wird gefördert?
- Bau von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
- Erwerb von neu geschaffenem Wohnraum
Was unterscheidet das Hessen-Baudarlehen von anderen Darlehen?
- Zinsgünstige Darlehen bei nachrangiger Eintragung der Grundschuld für das vollständige Darlehen im Grundbuch. Dadurch haben Sie ggf. die Möglichkeit bei Ihrer Hausbank für die restliche Finanzierung einen geringeren Darlehenszinssatz zu erhalten;
- Sondertilgungsmöglichkeiten ohne Zinsaufschlag für Darlehensanteile, die den Betrag von EUR 80.000,00 übersteigen (weitere Erläuterungen finden Sie unter „Was sind die Konditionen?“)
Sie möchten eine gebrauchte Immobilie erwerben?
Dann informieren Sie sich über das Hessendarlehen der WI-Bank
Was wird gefördert?
- Kauf einer Bestandsimmobilie inklusive evtl. Modernisierungskosten
Was unterscheidet das Hessen-Darlehen von anderen Darlehen?
- Zinsgünstige Darlehen bei nachrangiger Eintragung der Grundschuld für das vollständige Darlehen im Grundbuch. Dadurch haben Sie ggf. die Möglichkeit bei Ihrer Hausbank für die restliche Finanzierung einen geringeren Darlehenszinssatz zu erhalten;
- Sondertilgungsmöglichkeiten ohne Zinsaufschlag für Darlehensanteile, die den Betrag von EUR 80.000,00 übersteigen (weitere Erläuterungen finden Sie unter „Was sind die Konditionen?“)
Das Wohneigentumsprogramm der KFW
Die KFW fördert den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 50.000 Euro pro Vorhaben.
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.