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Beistandschaft beantragen und beenden

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Sonstiges
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Kind bekommen und nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, wird der Vater nicht automatisch zum rechtlichen Vater des Kindes. Dies geht über eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft.
Wenn der Vater die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt  oder unklar ist, wer der Vater ist, gibt es auch den Weg der gerichtlichen Feststellung der Vaterschaft.
Dazu können Sie sich durch das Jugendamt beraten lassen. Das Jugendamt unterstützt Sie auch bei der Feststellung der Vaterschaft.
Mit einer festgestellten Vaterschaft können Sie weitere Dinge klären:
  • Unterhaltsansprüche des Kindes
  • Unterhaltsansprüche der Mutter 
  • Sorgerecht
  • Erbrechtliche Ansprüche des Kindes
  • Erteilung des Namens des Vaters
Das Kind hat aber auch ein Recht, seine Herkunft zu kennen.
Sie können für die Feststellung der Vaterschaft eine Beistandschaft beantragen.
Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand vertritt das Kind im Rahmen der Feststellung der Vaterschaft. Der Beistand kann im Namen des Kindes außergerichtlich und vor Gericht tätig werden. Wenn die rechtliche Vaterschaft  festgestellt ist, kann der Beistand auch Fragen des Unterhalts klären. 
Im Einzelnen kann der Beistand Folgendes machen:
  • Aufforderung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft und Aufnahme der nötigen Urkunden 
  • Veranlassung der gerichtlichen Klärung der Vaterschaft 
  • Berechnung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes
  • Regelmäßige Überprüfung des Unterhaltsanspruchs
  • Aufnahme einer Urkunde über den Unterhalt
  • gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs
  • Einziehung und Kontrolle der Unterhaltszahlungen
  • Ermittlung von Aufenthalt und Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils 
  • Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Die Beistandschaft können Sie jederzeit durch schriftliche Erklärung beenden.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Mit Eingang des Antrages auf Beistandschaft wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber den Jugendamt mitteilen .

(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
Was sollte ich noch wissen?
Das Jugendamt macht außerdem folgendes:
  • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
  • Das Jugendamt beurkundet Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
  • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und die Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )


Frau Hella Krug
Führung des Sorgeregisters, Negativatteste (Beistandschaften)
05681/775-5121
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Frau Tina Martin
Zuständig für die Kommune: Gudensberg (Beistandschaften)
05681/775-5231
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Frau Denise Obst
Zuständig für die Kommunen: Körle, Morschen, Neuental, Neukirchen, Oberaula, Ottrau, Schrecksbach, Schwarzenborn, Willingshausen (Beistandschaften)
05681/775-5127
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Frau Christine Schneider

Zuständig für die Kommunen: Borken, Gilserberg, Guxhagen (Beistandschaften)

05681/775-5129
Nachricht senden


Frau Larissa Schröder

Zuständig für die Kommunen: Frielendorf, Schwalmstadt, Spangenberg (Beistandschaften)

05681/775-5227
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Frau Claudia Wendel

Zuständig für die Kommunen: Felsberg, Melsungen (Beistandschaften)

05681/775-5228
Nachricht senden

Frau Meike Zettl

Zuständig für die Kommunen: Bad Zwesten, Edermünde, Knüllwald, Malsfeld, Niedenstein (Beistandschaften)

05681/775-5126
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Pfeil rechts orange 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)

beistandschaften@schwalm-eder-kreis.de

Pfeil rechts orange 51.2 - Beistandschaften, Vormundschaften
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratung und die Beistandschaft sind kostenlos.
Durch Gerichtsverfahren, die im Rahmen einer Beistandschaft geführt werden, können in Einzelfällen Kosten entstehen.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

andere Downloads

Pfeil rechts orange DSGVO_51.2 Beistandschaften (Stand 15.07.2021)
Rechtsgrundlage
weiterführende Links
  • § 52a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )

Was muss ich mitbringen?
Abhängig vom Bedarf. Zur Beratung werden keine besonderen Unterlagen benötigt . Wenn zum Erstgespräch vorhandene Unterlagen mitgebracht werden, ermöglicht das eine zielgerichtete Beratung.
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
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Hella Krug
05681/775-5121
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Tina Martin
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Denise Obst
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