Anhängerklasse E beantragen
Leistungsbeschreibung
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Mit der Fahrerlaubnisklasse BE können Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg und einem Gesamtgewicht des Gespanns von mehr als 3,5 t an ihr Fahrzeug koppeln. Das maximale Gewicht des Anhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.
Sie müssen bereits Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse B sein.
Bei der Erweiterung auf Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Sie müssen bereits Besitzer einer Fahrerlaubnis Klasse B sein.
Bei der Erweiterung auf Klasse BE bedarf es nur einer praktischen Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Es gibt keine Frist.
Was sollte ich noch wissen?
(Quelle: Verwaltungsportal Hessen / https://verwaltungsportal.hessen.de )
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Bearbeitungsdauer
(Quelle:
Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
)
Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, FB 30.5.2 - Führerscheinstelle
Hans-Scholl-Straße 1
34576
Homberg (Efze)
Montag:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Dienstag:
von
13:30
bis
15:30
Uhr
Mittwoch:
von
08:00
bis
12:00
Uhr
und
13:30
bis
15:30
Uhr
Donnerstag:
von
13:30
bis
17:30
Uhr
Freitag:
von
08:00
bis
12:30
Uhr
Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.
Welche Gebühren fallen an?
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ).
Anträge / Formulare
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Verwaltungsportal Hessen /
https://verwaltungsportal.hessen.de
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- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Ja
- Online-Dienste vorhanden: Nein
Rechtsbehelf
(Quelle:
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https://verwaltungsportal.hessen.de
)
- Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Wiederspruch einlegen, finden Sie in dem jeweiligen Bescheid)
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Was muss ich mitbringen?
(Quelle:
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https://verwaltungsportal.hessen.de
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- gültiger Personalausweis oder Pass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45 x35)
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
- aktueller Führerschein
- Angaben zur Fahrschule
Kontakte: