51.4 - Eingliederungshilfe SGB VIII
Eingliederungshilfe SGB VIII
Rechtliche Grundlage §§ 35a SGB VIII i. V. m. §§ 75, 112 SGB XII, § 41 SGB VIII
Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen. Ihr Ziel ist es, die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Betroffene sollen befähigt werden, ihre Lebensplanung und Lebensführung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Eingliederungshilfen können sein:
- Ambulante Hilfen, zum Beispiel eine Schulbegleitung
- Betreuung in Einrichtungen über Tag in teilstationären Einrichtungen
- Betreuung in Einrichtungen über Tag und Nacht
- Betreuung in einer Vollzeitpflege
Merkblatt zur Datenschutzgrundverordnung
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
Für Termine zu den genannten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.