14 - Rechnungsprüfung
Der Fachbereich 14 Rechnungsprüfung setzt sich aus folgenden Arbeitsgruppen zusammen:
- 14.0 - Fachbereichsleitung
- 14.1 - Kreisprüfung
- 14.2 - Städte-, Gemeinde- und Verbandsprüfung
- 14.4 - Zentrale Vergabestelle
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat im Wesentlichen die Kontrolle der kommunalen Haushaltswirtschaft zur Aufgabe. Er gliedert sich auf in die Arbeitsgruppen Kreisprüfung, Städte-, Gemeinde- und Verbandsprüfung sowie der Zentralen Vergabestelle.
Die Kreisprüfung ist für die Erledigung der klassischen internen Revisionsaufgaben des Schwalm-Eder-Kreises zuständig. Dazu gehören die gemäß der Hessischen Gemeindeordnung durchzuführende laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege, die Durchführung der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen sowie die Prüfung des jeweiligen Jahresabschlusses. Weiterhin wird auch geprüft, ob das Verwaltungshandeln dem Haushaltsplan und anderer gesetzlicher Bestimmungen entspricht. Über die Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hinaus ist auch festzustellen, ob bei den Ausgaben für bauliche Maßnahmen nach den geltenden fachspezifischen Vorschriften verfahren wurde. Die Prüfberichte bilden die Grundlage für die Entlastung des Kreisausschusses durch den Kreistag. Ferner können der Rechnungsprüfung von den in § 131 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung ermächtigten Organen weitere Aufgaben übertragen werden. Neben diesen Prüfungstätigkeiten stehen die Mitarbeiter auch beratend in allen Fragen, die das Haushalts-, Kassen- und Rechnungs- sowie das Vergabewesen betreffen, zur Verfügung.
Die Städte-, Gemeinde- und Verbandsprüfung erledigt ebenfalls die gemäß der Hessischen Gemeindeordnung durchzuführenden Aufgaben wie die laufende Überwachung der Kassengeschäfte, die Durchführung der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen sowie die Prüfung des jeweiligen Jahresabschlusses der kreisangehörigen Städte, Gemeinden sowie der öffentlich-rechtlichen Verbände und kommunale Einrichtungen; dabei ist auch die Einhaltung des Haushaltsplans und anderer gesetzlicher Vorgaben im Verwaltungshandeln zu prüfen. Über die Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit hinaus ist auch festzustellen, ob bei den Ausgaben für bauliche Maßnahmen nach den geltenden fachspezifischen Vorschriften verfahren wurde. Hierbei werden Architekten-, Ingenieur- und Firmenleistungen hinsichtlich der Auftragsvergabe, der Durchführung und der Abrechnung geprüft. Zum Ausgleich der Kosten für die Prüfungstätigkeit werden Gebühren aufgrund der vom Kreistag erlassenen Gebührenordnung erhoben. Die Prüfberichte bilden die Grundlage für die Entlastung von Magistrat, Gemeinde- bzw. Verbandsvorstand durch die Stadtverordnetenversammlung, Gemeindevertretung bzw. Verbands- oder Mitgliederversammlung. Ferner können der Rechnungsprüfung von den in § 131 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung ermächtigten Organen weitere Aufgaben übertragen werden. Neben diesen Prüfungstätigkeiten stehen die Mitarbeiter auch beratend in allen Fragen, die das Haushalts-, Kassen- und Rechnungs- sowie das Vergabewesen betreffen, zur Verfügung.
Die Zentrale Vergabestelle wurde mit dem Ziel eingerichtet, Vergabeverfahren für Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen zu vereinheitlichen und für die gesamte Verwaltung zentral abzuwickeln.
Integriert ist eine Submissionsstelle - hier werden eingehende Angebote, deren geschätzter Auftragswert einen bestimmten Grenzwert übersteigt, entgegengenommen und zu einem festgelegten Termin geöffnet.
Die Fach-Vergabestellen sind im Anschluss daran für die fachliche Auswertung und Erstellung eines Vergabevorschlages zuständig. Die Planung und spätere Abwicklung der vergebenen Aufträge ist Aufgabe der einzelnen Fachbereiche.
Die Trennung von Auftragserteilung durch die Fachbereiche und Abwicklung des Vergabeverfahrens dient der Bekämpfung der Korruption.
Außerdem berät die Zentrale Vergabestelle die zuständigen Fach-Vergabestellen sowie kreisangehörige Kommunen in Angelegenheiten des gesamten Vergabe-Verfahrensablaufs. Zusätzlich haben die Kommunen die Möglichkeit, die Submissionsstelle für eigene Verfahren zu nutzen.